Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines

(1) Die Firma Semtrix GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Kuhl, Rethelstr. 38, . 98, 40237 Düsseldorf –nachfolgend „Anbieter“- erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Vermarktung von Webseiten im Internet, insbesondere sog. Suchmaschinenoptimierung sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

(3) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vorliegende AGB gelten auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

(4) Abweichungen von diesen AGB sowie von Vertragsvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

  • 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

(1) Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Anbieters, in dem 
der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Sämtliche vom Anbieter abgegebene Angebote sind freibleibend.

(2) Der Kunde kann das Angebot des Anbieters durch Erklärung in Textform annehmen. Sofern das Angebot zeitlich befristet ist, kann es nur im Laufe der genannten Frist angenommen werden.

(3) Einzelaufträge sowie Leistungen im Rahmen laufender Arbeiten wie z.B. elektronische Bildbearbeitung und dergleichen bedürfen bis zu maximal € 750 netto nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und können insbesondere mündlich oder per einfacher formloser E-Mail geschlossen werden. Ebenfalls keiner gesonderten Vereinbarung bedürfen Abweichungen der vom Kunden freigegebenen Kostenvoranschläge bis zu 20 % der vorausgeschätzten Kosten.

(4) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird vom Anbieter nicht akzeptiert.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten auf den Wunsch des Kunden oder gemäß vertraglicher Abrede abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

(6) Der Kunde hat wesentliche Änderungen seiner Stammdaten (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt ID,…) unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung einer Vorauszahlung vor, sollte die Änderung von Stammdaten eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erwarten lasssen.

(7) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Anbieter durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung, ohne Zustimmung seitens des Anbieters, ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

  • 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Der Vertragsinhalt geht den AGB jedoch im Zweifel vor.

(2) Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf  andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig.

(3) Im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der Werbetexte und Keywords.

(4) Für monatlich festgelegte Medienbudgets kann keine Garantie dahingehend übernommen werden, dass das Budget für einen kompletten Werbemonat ausreicht oder aber in einem Monat komplett aufgebraucht werden kann. Übrige Stunden werden in den Folgemonat verlagert; im Falle einer Kündigung werden die Budgets nach Absprache mit dem Kunden entweder aufgebraucht oder übertragen.

(5) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet der Anbieter dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(6) Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit des Anbieters und seinen Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde dem Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen. Abweichungen von bis zu 15 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung.

(7) Eine durch den Anbieter erbrachte Suchmaschinenoptimierung orientiert sich am Kenntnisstand bei Erstellung der vertraglichen Leistung. Naturgemäß können sich die Voraussetzungen für eine gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit schnell und ohne Vorankündigung ändern. Ferner sind nicht alle Faktoren einer Optimierung allein Softwareseitig abbildbar; vielmehr wird eine Content-seitige Unterstützung erforderlich. Eine Haftung für eine gute Platzierung in einer Suchmaschine kann daher nicht übernommen werden.

(8) Bei der Suchmaschinenoptimierung stimmen sich die Parteien über zu optimierende Faktoren ab. Der Anbieter schlägt dem Kunden die Optimierungen vor. Sobald diese genehmigt wurden, liegt die Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit der Optimierungen beim Kunden.

(9) Leistungen, die im Angebot nicht als kontinuierliche oder monatliche Leistungen ausgewiesen sind, werden nur einmalig pro Zahlung der einmaligen Vergütungspauschale erbracht. OnPage Optimierungen erfolgen regelmäßig im Vertragszeitraum nur einmalig.

(10) Ein Linkreporting kann erstmals nach 3 Monaten Vertragslaufzeit vom Kunden gefordert werden.

(11) Die Umsetzung der vom Anbieter vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Website des Kunden obliegt dem Kunden, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Erfolgt eine Umsetzung nicht und sind die vorgeschlagenen Maßnahmen für die weitere Optimierung der Website und damit für die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen erforderlich, ist der Anbieter bis zur Nachholung der Maßnahmen von der Erbringung weiterer Maßnahmen freigestellt. Die Leistung des Anbieters gilt mit der vorgeschlagenen Leistung als angedient. Die Andienung wirkt bis zu der Umsetzung der Maßnahme fort.

(12) Die Umsetzung von sog. Offpage-Optimierungen übernimmt der Anbieter in Abstimmung mit dem Kunden. Der Anbieter ist im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, erfolgte Optimierungen abzustellen und weitere Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges vorzubehalten. Die Vergütungspflicht des Kunden für die Restdauer des Vertrages ist davon ebensowenig betroffen wie die Vertragsdauer selbst.

(13) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, (Software-)Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand sonst auf einem aktuellen Stand zu halten, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern. Etwaige Gewährleistungsrechte betreffen nur die gemäß Vertrag erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Der Anbieter kann auf freiwilliger Basis entscheiden, Updates oder auch Upgrades kostenfrei für den Kunden durchzuführen; eine Verpflichtung hierzu oder ein Recht des Kunden besteht jedoch nicht.

(14) Support-Leistungen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, sind soweit sie nicht vertraglich umfasst sind, gesondert zu vergüten. Regelmäßig sind hiervon Rückfragen des Kunden, Unterstützungsleistungen des Anbieters usw. umfasst. Die Leistungen können im Rahmen eines Supportvertrages vereinbart werden.

(15) Vertragsinhalt können auch zusätzliche Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten.

  • 4 Auftragsabwicklung • Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich mit allen Informationen sowie Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch Informationen zu seinem bestehenden EDV-System, beabsichtigten Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte. Die Angaben werden vom Anbieter nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Kunde wird dem Anbieter von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt deshalb den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(2) Der Kunde hat dem Anbieter bei IT-Aufträgen insbesondere Zugang zu seinen Datenbanken und Webseiten zu gewähren sowie auf Anforderung die Struktur der Datenbank mit dem Anbieter zu klären. Ebenfalls hat der Kunde dem Anbieter einen uneingeschränkten Serverzugriff, den Zugriff zu etwaigen Tracking-Tools, Zugriffsdaten auf Webspace und CMS sowie ggfls. zum Shopsystem einzuräumen. Sofern eine Optimierung direkt durch den Anbieter durchgeführt werden soll, räumt der Kunde dem Anbieter den vollen Lese- und Schreibzugriff auf seinem Server ein. Erfolgt dies in einer vom Anbieter gesetzten Frist nicht, geht der Anbieter davon aus, dass der Kunde etwaige Inhalte selbst einpflegt. Gleiches gilt, wenn ein Einpflegen etwaiger Leistungen oder Inhalte durch den Anbieter auf der Website des Kunden aus anderen Gründen nicht möglich sein sollte.

(3) Der Kunde wird zu optimierende Texte, Suchbegriffe und / oder Suchbegriffskombinationen entweder bereitstellen oder aus einer vom Anbieter getroffenen Vorauswahl auswählen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.) sowie von ihm ausgewählte Suchbegriffe auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

(4) Sofern der Anbieter Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder auf Wunsch des Kunden zur Leistungserbringung sonst Software von Dritten einsetzt, muss der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge tragen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.

(5) Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen namens sowie auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.

(6) Sofern keine anderweitige Vereinbarung geschlossen ist, trägt der Kunde für das Hosting einer Website selbst Sorge.

(7) Erforderliche Änderungen der Daten des Kunden, die im Rahmen eines laufenden Auftrages die Abwicklung des Auftrages beeinflussen oder erbrachte Leistungen betreffen hat der Kunde dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern mitzuteilen.

(8) Kommt der Kunden seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann der Anbieter seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. Der Anbieter behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.

(9) Der Anbieter ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.

  • 5 Leistungsänderungen

(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang einer vom Anbieter zu erbringenden Leistung ändern, besteht die Pflicht, diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem Anbieter zu äußern. Gleichfalls wird der Anbieter dem Kunden Kenntnis geben, falls eine Änderung des Vertrages im Hinblick auf die Durchführbarkeit des Projektes, insbesondere aus technischen, gestalterischen oder rechtlichen Gründen, erforderlich erscheint.

(2) Der Anbieter wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.

(3) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(4) Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet der Anbieter nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch den Anbieter hinweggesetzt hat.

(5) Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist der Anbieter berechtigt, sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Mehraufwand aufgrund der Verschiebung von Terminen zu kommunizieren. Werden sich die Parteien nicht einig, ist der Anbieter berechtigt, diejenigen Leistungen, die sie ohne Mitwirkung des Kunden erbringen kann, zu Ende zu führen und abzurechnen.

  • 6 Abnahme

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung des Anbieter nach Aufforderung durch den Anbieter abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden. Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen.

(2) Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Etwaige grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.

(3) Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung oder im Falle der Endabnahme ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der (Teil-)Leistung vorzunehmen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Entsprechende Aufforderungen und Freigaben können in Textform erfolgen.

(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde.

(5) Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass der Anbieter ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Werden die abzunehmenden Leistungen in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt und besprochen, hat der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen nach dem Termin in Textform mitzuteilen, falls er die Leistungen nicht abnimmt, sofern nicht zwischen den Parteien im Termin ein anderes Vorgehen einvernehmlich besprochen wurde. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.

(6) Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Beanstandungen mitgeteilt hat, ist der Anbieter berechtigt, die zur Erreichung des Vertragszweckes für erforderlich gehaltenen weiteren Schritte durchzuführen und die Leistungserbringung über einen zur Abnahme abgelieferten Abschnitt hinaus fortzuführen.

(7) Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von dem Anbieter lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.

(8) Scheitert ein Einvernehmen über einen Entwurf und damit die weitere Vertragsausführung, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet, wenn diese für ihn nutzbar ist.

  • 7 Preise

(1) Konkrete Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot und dem dazugehörigen Auftrag.

(2) Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise (Stundensatz) zu entrichten. Ist im Angebot kein abweichender Stundensatz genannt, liegt der Berechnung ein Stundensatz von 80 € netto zu Grunde, der auch für die Beauftragung von Tätigkeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Pauschalsummen Anwendung findet.

(3) Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(4) Der Honoraranspruch des Anbieters entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(6) Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert honoriert.

(7) Kostenvoranschläge sind bis zu einem Vertragsschluss unverbindlich. Sollten Umstände dazu führen, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter schriftlich veranschlagten trotz sorgfältiger Planung um mehr als 20 % übersteigen, wird der Anbieter den Kunden schriftlich auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen fünf Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

(8) Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

(7) Wiederkehrende Leistungen rechnet der Anbieter monatlich ab. Nach Ermessen des Anbieters kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.

(8) Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung, setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und den monatlichen Beiträgen zusammen.

(9) Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 8 Zahlungen

(1) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur gemäß gesonderter expliziter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen stets im Voraus für zu erbringende Leistungen.

(2) Wird der zu zahlende Betrag durch den Anbieter bei dem Kunden eingezogen, so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.

(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und werden entsprechend vom Anbieter eingezogen. Ein Zahlungseingang liegt mit Guschrift auf dem Konto des Anbieters vor.

(4) Einrichtigungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag vor dem Monat an dem die Leistung zu erbringen ist.

(5) Sollte der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten im Verzug sein, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter ferner berechtigt,

  • die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist oder wahlweise
  • den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinaus
  • Jahres-Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu verlangen,
  • alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,
  • Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückzubehalten,
  • angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Anbieter die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit dem Anbieter. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(7) Der Anbieter behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 15,00 € je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl des Anbieters die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten.

  • 9 Daten des Kunden / Daten auf der Website des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob der Anbieter an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Anbieter die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte, alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag des Anbieters im Rahmen der Analysephase zurückgehen.

  • 10 Datenschutz

(1) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) – werden von dem Anbieter in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten. Mitarbeiter werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwingend notwendig ist.

(2) Der Kunde willigt mit Vertragsschluss darin ein, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person beim Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen o.ä. notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können.

  • 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Anbieter übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung an.

(2) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

(3) Den Parteien bleibt das Recht auf außerordentlichen Kündigung vorbehalten.

(4) Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet alle auf seinem Webspace gespeicherten und vom Anbieter erstellten Daten binnen einer Frist von 14 Tagen zu entfernen. Der Kunde hat die entsprechende Löschung dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter behält sich Schadensersatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Löschung vor. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10 % des Jahresumsatzes des entsprechenden Vertrages mit dem Kunden.

(5) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt den Anbieter hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Anbieters zu zahlen. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.

(6) Soweit Leistungen nach Dienstvertragsrecht geschuldet werden, akzeptiert der Kunde die einzelvertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen; auch soweit diese von den gesetzlichen Fristen abweichen.

(7) Sofern aus einem gesetzlichen Grund eine vorzeitige Kündigung möglich ist, bleibt der Kunde zur Zahlung eines Ausfallschadens für die nach dem Vertrag geltende Restlaufzeit des Vertrages in Höhe von 30 % der verbleibenden Auftragssumme verpflichtet.

  • 12 Urheberrecht

(1) Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Anbieter eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung erbringt. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass sämtliche gestalterischen Leistungen des Anbieters dem Urheberrecht unterliegen. Diese Regelung ist auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte vor, die über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte hinausgehen.

(3) Für Domainanmeldungen, die im Auftrag des Kunden erfolgen, räumt der Kunde dem Anbieter das Recht zur Nutzung seiner Marke ein. Ferner erhält der Anbieter das Recht, die Domain im Falle der Kündigung einer der Parteien oder im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

(4) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Anbieter berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Anbieter explizit verpflichtet hat.

  • 13 Gewährleistung, Leistungsstörung & Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen.

(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich Anzeige zu machen wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.

(3) Der Kunde wird den Anbieter bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Die Darlegung von Mängeln hat in dieser Form so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Anbieter reproduzierbar und damit identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(4) Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(5) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

(7) Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann der Anbieter keine Haftung übernehmen.

(8) Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller werblichen und redaktionellen Maßnahmen sowie aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Kunde. In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei zu stellen. Der Anbieter wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.

(9) In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Im Rahmen seiner rechtlichen Verantwortung stellt der Kunde den Anbieter auch von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

(10) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen  gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(11) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(12) Sofern der Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung zu Lasten des Anbieters nicht statt. Der Anbieter wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.

(13) Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden des Anbieters beruhen, darf der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.

(14) Die Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.

(15) Der Anbieter haftet im Übrigen nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahmen. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht vom Anbieter garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber.

(16) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

(17) Der Anbieter kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB Suchmaschine, Online-Tools, Social Media Seiten usw.) geben.

(18) Bei eingesetzten Drittprodukten (CMS, Tools) kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Anbieter und Kunde werden sich darüber abstimmen ob Versionsupdates – oder –Upgrades zu entsprechendem Anpassungsaufwand führen und ob derartige Updates oder Upgrades ausgeführt werden sollen. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten. Eine Verlängerung der vertraglichen Gewährleistung betreffend eine Haupt-Software tritt durch die Implementierung neuer Funktionen (Updates sowie Upgrades) nicht ein.

(19) Der Anbieter entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite, seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt.

  • 14 Geheimhaltung & Werbung

(1) Der Kunde wird alles ihm durch die Arbeit des Anbieters zufließendes Know-How, sowie jedwede Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse für sich behalten und seine Arbeitnehmer und freiberuflichen Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vertraglich hierzu verpflichten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Informationen handelt, die allgemein bekannt sind.  Die Geheimhaltung greift insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen sowie für solche Informationen, welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit dem Anbieter betreffen. Diese Verpflichtung gilt zudem auch für zwei Jahre nach Vertragsende.

(2) Zu Werbezwecken darf der Anbieter den Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, benennen und das Logo des Kunden benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf. Der Anbieter bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

  • 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz des Anbieters.

  • 16 Schlussbestimmungen

Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt, dass zunächst die jeweiligen Aufträge, nebst Leistungsbeschreibung Vorrang haben und sodann diese AGB.